DIN 18329 : 2019-09 [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die ATV DIN 18329 "Verkehrssicherungsarbeiten" wurde vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) redaktionell überarbeitet. Sie gilt für das Aufbauen, Umsetzen, Vorhalten, Instandhalten, Betreiben sowie Abbauen aller Verkehrssicherungseinrichtungen, wie zum Beispiel Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen und transportable (temporäre) Schutzeinrichtungen, zur Regelung, Führung und Sicherung des öffentlichen Straßenverkehrs im Anwendungsbereich der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die für die Ausführung von Bauarbeiten jeder Art benötigt werden. Sie gilt insbesondere für die Verkehrssicherung bei Bauarbeiten an und auf Straßen und Wegen aller Art, Plätzen, Geh- und Radwegen, innerörtlichen Straßen, Landstraßen und Autobahnen, bei denen die StVO Anwendung findet.
Gegenüber DIN 18329:2016-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) das Dokument wurde redaktionell überarbeitet; b) die Normenverweisungen wurden aktualisiert - Stand 2019-04.
Gegenüber DIN EN 12352:2006-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Einleitung wurde umformuliert, um Anwendungen von Warnleuchten zu erläutern; b) Begriff 3.1 bis Begriff 3.4 wurden zur zusätzlichen Erläuterung hinzugefügt; c) der frühere Begriff 3.10 "Hauptachse" wurde gelöscht und der Begriff "Referenzachse" aktualisiert, um durch weniger festgelegte Achsen für mehr Klarheit zu sorgen; d) in 4.1.1, Änderung der erläuternden Anmerkung für mehr Klarheit; e) in 4.1.2.1 und 4.1.2.2, Änderung der Bezugnahme auf "Linse" zu "lichtgebende Fläche" (für mehr Flexibilität in Zusammenhang mit Lösungen ohne den Einsatz einer speziellen Linse); f) in 4.1.4, Änderung des Wortlauts für mehr Flexibilität in Zusammenhang mit Lichtquellen; g) in 4.1.5, Klarstellung des Wortlauts hinsichtlich der Messebene; h) in 4.2.1.1, Klarstellung, dass die Anforderungen an die elektrische Sicherheit den Festlegungen nach EN 50556 für den Verkehrsmarkt entsprechen, die nun der Niederspannungsrichtlinie (LVD) unterliegen; i) in 4.2.1.2.1, Aufnahme des Konzepts miteinander verbundener Paare oder Gruppen von Warnleuchten; j) in 4.2.1.2.3, Aufnahme von Klassen; k) in 4.2.1.4, Klarstellung, dass es die Lichtstärke ist, die über den Spannungsbereich übereinstimmen muss; l) in 4.2.2.1, Aufnahme des Konzepts miteinander verbundener Paare oder Gruppen von Warnleuchten sowie der Klasse F5 und Klasse F6; m) in 4.2.2.2, Aufnahme der Klasse O4 und Klasse O5; n) in 4.3.1, Verweisungen auf Abschnitte mit Prüfverfahren wurden aktualisiert (aufgrund des gestrichenen früheren Abschnitts 5 "Probenahme" wurde Abschnitt 6 "Prüfverfahren" zu Abschnitt 5); o) in 4.3.2.3, die Verweisung auf die Spezifikation der Korrosionsprüfung wurde aktualisiert; p) früheren Abschnitt 5 "Probenahme" gestrichen; q) Abschnitt 6 "Prüfverfahren" ist nun Abschnitt 5, da der frühere Abschnitt 5 "Probenahme" gestrichen wurde; r) in 5.2, Änderung des Prüfverfahrens der Lichtstärke; s) neuen Abschnitt 6 "Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit - AVCP" hinzugefügt; t) in Abschnitt 7, Aktualisierung der Verweisungen; u) der frühere Abschnitt 9 "Konformitätsbewertung" wurde gelöscht, da durch den neuen Abschnitt 6 "Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit - AVCP" ersetzt; v) Anhang ZA entsprechend den Anforderungen der neuen Bauproduktenverordnung aktualisiert.
Gegenüber DIN EN 12368:2015-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) redaktionelle Änderungen für bessere Verdeutlichung und Konsistenz; b) Änderung des Anwendungsbereichs, um die freiwillige Anwendung dieses Dokuments auf andere Arten von Signalleuchten zu beinhalten; c) Klarstellung der Begriffe optische Oberfläche und Referenzachse; d) Änderung der Überschrift von 4.2, um die Übereinstimmung mit dem Inhalt zu verbessern; e) Teile des Inhalts von 6.3 und 6.4 wurden nach 8.2 verschoben; f) die erklärenden Anmerkungen in 6.6 bezogen sich auf die veraltete Glühlampentechnologie und wurden auf Basis der aktuellen LED-Technologie geändert; g) Änderung des Wortlauts von 6.8 zur besseren technischen Klärung; h) Änderung am Prüfverfahren bezüglich der Stabilisierung der Lichtstärke in 8.2; i) Hinzufügen der Adresse als Information, die auf der Produktkennzeichnung erforderlich ist.
Gegenüber DIN EN 12767:2008-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Berücksichtigung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG; b) Einführung einer Druck /Zugprüfung, um einen Vergleich zwischen den in der Prüfung und den vor Ort verwendeten Einbettungen zu ermöglichen; c) Harmonisierung der Grenzwerte für die Insassensicherheit (ASI und THIV), unabhängig von der Energieabsorptionsklasse; d) Ersetzen der Insassensicherheitsklasse durch ein alphanumerisches Zeichen anstelle einer Zahl, um eine klare Unterscheidung zum früheren Ansatz (EN 12767:2007) zu haben. Nun haben NE-C, LE-C und HE-C die gleiche Insassensicherheit. Die beste Insassensicherheit wird mit A erreicht; e) Einführung von Versagensmodi zur Klassifizierung, ob Prüfprodukte sich bei der Prüfung ablösen oder nicht ablösen; f) Einführung von Richtungsklassen, um einen möglichen Einfluss des Anprallwinkels zu berücksichtigen; g) verbesserte Beschreibung der Prüfung, einschließlich Montageanleitung und Übertragung der Verformung des Dachs in einen messbaren Wert, um den Einfluss der Fahrzeugstruktur auf die Prüfergebnisse zu verringern; h) Einführung einer zusätzlichen Prüfung bei 50 km/h in Fällen, in denen das Prüfprodukt bei Niedriggeschwindigkeit nicht aktiviert wird. Eine Erläuterung der Definition von "aktiviert" wird ebenfalls angegeben; i) bessere Regeln für die Bestimmung von Familien (Produktfamilien) auf Grundlage der geprüften Grenze(n); j) Einführung eines Ansatzes zur Gefahrenbeurteilung im Einklang mit EN 1317 1:2010 zur Beurteilung von Änderungen einer Version und der Anwendung (zum Beispiel) der virtuellen Prüfung (VT; en: virtual test); k) Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen mittlere Geschwindigkeitsklassen zu deklarieren.
Gegenüber DIN EN 13422:2009-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aktualisierung der normativen Verweisungen; b) Präzisierung der Definitionen in Abschnitt 3; c) Anpassung der Leistungsanforderungen der Klassen RA3, RL3 und Lrel1; d) Präzisierung des Prüfverfahrens der relativen Leuchtdichteverteilung.
Gegenüber DIN EN 1463-1:2009-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Struktur des Dokuments an die neuen CEN Anweisungen für Kandidaten für harmonisierte Normen für Bauprodukte angepasst. Begriffe und Anhang ZA an die Leitlinien und die Vorlage des CEN angepasst; b) alle Inhalte gestrichen, die sich auf temporäre Produkte und auf nicht verbindliche Merkmale beziehen (Streichung von Inhalten in Verbindung mit vorübergehend verwendeten Markierungsknöpfen und mit den Gebrauchsmerkmalen "Abmessungen"); c) Abschnitt 6 "Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit – AVCP (en: Assessment and Verification of the Constancy of Performance)" hinzugefügt; d) früheren Abschnitt 4 "Markierungsknopfarten" unter 3.10 in Abschnitt 3 "Begriffe, Symbole, Einheiten und Abkürzungen" verschoben; e) früherer Abschnitt 5 "Anforderungen" ist in dieser Norm unter Abschnitt 4 "Merkmale" zu finden; f) in Abschnitt 4 "Merkmale" (früherer Abschnitt 5 "Anforderungen") wurde 4.1.1 "Allgemeine Erläuterung der Winkel" hinzugefügt, um Fehlinterpretationen vorzubeugen; g) frühere Tabelle 4 und Tabelle 5 in 5.3.1.1 wurden wie in jenem Abschnitt festgelegt zusammengefasst (siehe neue Tabelle 3 in 4.1.2.1), um die Interpretation der dem jeweiligen Merkmal entsprechenden Schwellwerte zu erleichtern und in der Folge potentielle Fehler zu vermeiden. Somit entsprechen die in der neuen Tabelle 3 für jeden Typ (1, 2 und 3) angegebenen Schwellwerte für Markierungsknöpfe und Farben den in der früheren Version von EN 1463-1 angegebenen; h) der frühere Unterabschnitt 5.3.1 "Photometrische Anforderungen" ist in dieser Norm im Unterabschnitt 4.1.2.1 "Rückstrahlwert ®" zu finden; i) der frühere Unterabschnitt 5.3.2 "Farbmetrische Anforderungen" ist in dieser Norm in Unterabschnitt 4.1.2.2 "Farbwertanteile (x,y)" zu finden; j) Unterabschnitt 4.2 "Dauerhaftigkeit der Retroreflexion" hinzugefügt, um eine deutliche Verbindung zu EN 1463-2:2021 herzustellen. Hinweis: Nach der von der Europäischen Kommission angenommenen Antwort auf das Mandat M/111 (CEN Referenzdokument Nr. 1318, Juni 2013) wird nur die als Rückstrahlwert ® angegebene Dauerhaftigkeit der Retroreflexion als relevant betrachtet.
Gegenüber DIN EN 1463-2:2000-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Dieses Dokument wurde erarbeitet, um Übereinstimmung mit EN 1824 „Straßenmarkierungsmaterialien — Feldprüfungen“ zu erreichen. b) Um Redundanzen zu vermeiden, wurden die bereits in EN 1463-1:(in Vorbereitung) enthaltenen Definitionen aus Abschnitt 3 gestrichen. Der Einheitlichkeit wegen wurde auch die Einleitung gestrichen. c) Da das vorliegende Dokument ein unterstützendes Dokument zur harmonisierten EN 1463-1:(in Vorbereitung) darstellt, wurden alle Inhalte gestrichen, die sich auf temporäre Produkte beziehen. d) In 4.5 „Oberflächenbeschaffenheit“ (zuvor 4.1.5) wurden Betonoberflächen als geeignete Oberflächen zur Durchführung der Dauerhaftigkeitsprüfung hinzugefügt. e) In 5.1 „Dauer“ (zuvor 4.2.1) wird zwar die Dauer auf ein Jahr festgelegt, es besteht aber auch die Möglichkeit, sie auf 11 aufeinanderfolgende Monate (jedoch stets einschließlich einer vollständigen Sommer- und einer vollständigen Wintersaison) zu reduzieren, da die Zahl der verfügbaren Prüffelder in der EU begrenzt ist. Es muss entsprechend Zeit für den Abbau und den Aufbau einer neuen Prüfung eingeplant werden. f) In 5.2 „Längsanordnung der Prüfmuster“ (zuvor 4.2.2) wurden Zeichnungen hinzugefügt, um Missverständnissen vorzubeugen. g) In Abschnitt 7 wurde der Begriff „Stufe" durch „Schritt" ersetzt, um einen wertungsfreien Begriff zu nutzen. h) In 7.2 „Schritt 1: Prüfung bei Tageslicht“ (zuvor 5.2) wurde Absatz a) überarbeitet, um Missverständnissen vorzubeugen. i) In 7.3 „Schritt 2: Prüfung bei Nacht“ (zuvor 5.3) wurden der Verfahrensschritt a) „Retroreflektoren reinigen“ sowie eine Anmerkung zur Reinigung hinzugefügt. Auch wenn dies lediglich eine bewährte Praxis darstellt, wurde die Information hinzugefügt, um Missverständnissen vorzubeugen. j) In 7.3 „Schritt 2: Prüfung bei Nacht“ (zuvor 5.3) wurde der Verfahrensschritt d) „Wenn weniger als 43 Prüfknöpfe verblieben sind, ist die Prüfung ungültig“ hinzugefügt, da ein Fortfahren mit Schritt 3 bei Vorliegen dieser Bedingung keinen Sinn ergibt. k) In 7.6 „Schritt 5: Prüfung der ausgewählten Prüfknöpfe“ (zuvor 5.6), 7.6.3, wurde eine Anmerkung hinzugefügt, die die Möglichkeit eröffnen soll, tragbare Geräte für photometrische Feldmessungen zu verwenden. l) In Abschnitt 8 „Einzelprüfbericht“ (zuvor Abschnitt 6) wurden in Übereinstimmung mit den in EN 1463-1:(in Vorbereitung) vorgenommenen Änderungen die Klassen S0–S3 gestrichen; ferner wurden Mindestanforderungen an den Prüfbericht hinzugefügt. m) Der informative Anhang C „Standardisierte Dokumentation von Wetterbedingungen mithilfe der Köppen-Klassifizierung“ wurde hinzugefügt.
Gegenüber DIN EN 1871:2000-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Entfernen des Tröger-Tests; b) Anpassung des Eindrucktests; c) redaktionelle Überarbeitung der gesamten Norm.
Gegenüber DIN 6171:2017-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassung der Farbbereiche und Leuchtdichtefaktoren für fluoreszierende retroreflektierende Materialien, sowie des Leuchtdichtefaktors für die Aufsichtfarbe Blau retroreflektierend an den Stand der geplanten Überarbeitungen zur EN 12899-1; b) Ergänzung von Anforderungen an die Dauerhaftigkeit der Materialien sowie die Prüfung der Dauerhaftigkeit durch eine natürliche und eine beschleunigte künstliche Bewitterung; c) Abschnitt 6 "Messung" überarbeitet; d) normative Verweisungen überarbeitet; e) redaktionelle Überarbeitung des Dokuments.
Gegenüber DIN 67520:2013-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Ergänzung von Anforderungen an die Dauerhaftigkeit der Materialien sowie die Prüfung der Dauerhaftigkeit durch eine natürliche und einer beschleunigten künstlichen Bewitterung; b) redaktionelle Überarbeitung.