DIN 18329 : 2023-09 [AKTUELL]
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Die ATV DIN 18329 "Verkehrssicherungsarbeiten" wurde vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) fachtechnisch überarbeitet. Die ATV DIN 18329 "Verkehrssicherungsarbeiten" gilt für das Aufbauen, Umbauen, Vorhalten, Instandhalten, Betreiben sowie Abbauen aller Verkehrssicherungseinrichtungen, wie zum Beispiel Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen und temporäre Schutzeinrichtungen, zur Regelung, Führung und Sicherung des öffentlichen Straßenverkehrs im Anwendungsbereich der Straßenverkehrs Ordnung (StVO), die für die Ausführung von Bauarbeiten jeder Art benötigt werden. Sie gilt insbesondere für die Verkehrssicherung bei Bauarbeiten an und auf Straßen und Wegen aller Art, Plätzen, Geh- und Radwegen, innerörtlichen Straßen, Landstraßen und Autobahnen, bei denen die StVO Anwendung findet.
Gegenüber DIN 18329:2019-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) das Dokument wurde zur Anpassung an die Entwicklung des Baugeschehens fachtechnisch überarbeitet; b) die Normenverweisungen wurden aktualisiert — Stand 2023-04.
Gegenüber DIN EN 12352:2006-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Einleitung wurde umformuliert, um Anwendungen von Warnleuchten zu erläutern; b) Begriff 3.1 bis Begriff 3.4 wurden zur zusätzlichen Erläuterung hinzugefügt; c) der frühere Begriff 3.10 "Hauptachse" wurde gelöscht und der Begriff "Referenzachse" aktualisiert, um durch weniger festgelegte Achsen für mehr Klarheit zu sorgen; d) in 4.1.1, Änderung der erläuternden Anmerkung für mehr Klarheit; e) in 4.1.2.1 und 4.1.2.2, Änderung der Bezugnahme auf "Linse" zu "lichtgebende Fläche" (für mehr Flexibilität in Zusammenhang mit Lösungen ohne den Einsatz einer speziellen Linse); f) in 4.1.4, Änderung des Wortlauts für mehr Flexibilität in Zusammenhang mit Lichtquellen; g) in 4.1.5, Klarstellung des Wortlauts hinsichtlich der Messebene; h) in 4.2.1.1, Klarstellung, dass die Anforderungen an die elektrische Sicherheit den Festlegungen nach EN 50556 für den Verkehrsmarkt entsprechen, die nun der Niederspannungsrichtlinie (LVD) unterliegen; i) in 4.2.1.2.1, Aufnahme des Konzepts miteinander verbundener Paare oder Gruppen von Warnleuchten; j) in 4.2.1.2.3, Aufnahme von Klassen; k) in 4.2.1.4, Klarstellung, dass es die Lichtstärke ist, die über den Spannungsbereich übereinstimmen muss; l) in 4.2.2.1, Aufnahme des Konzepts miteinander verbundener Paare oder Gruppen von Warnleuchten sowie der Klasse F5 und Klasse F6; m) in 4.2.2.2, Aufnahme der Klasse O4 und Klasse O5; n) in 4.3.1, Verweisungen auf Abschnitte mit Prüfverfahren wurden aktualisiert (aufgrund des gestrichenen früheren Abschnitts 5 "Probenahme" wurde Abschnitt 6 "Prüfverfahren" zu Abschnitt 5); o) in 4.3.2.3, die Verweisung auf die Spezifikation der Korrosionsprüfung wurde aktualisiert; p) früheren Abschnitt 5 "Probenahme" gestrichen; q) Abschnitt 6 "Prüfverfahren" ist nun Abschnitt 5, da der frühere Abschnitt 5 "Probenahme" gestrichen wurde; r) in 5.2, Änderung des Prüfverfahrens der Lichtstärke; s) neuen Abschnitt 6 "Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit - AVCP" hinzugefügt; t) in Abschnitt 7, Aktualisierung der Verweisungen; u) der frühere Abschnitt 9 "Konformitätsbewertung" wurde gelöscht, da durch den neuen Abschnitt 6 "Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit - AVCP" ersetzt; v) Anhang ZA entsprechend den Anforderungen der neuen Bauproduktenverordnung aktualisiert.
Gegenüber DIN EN 12368:2015-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) redaktionelle Änderungen für bessere Verdeutlichung und Konsistenz; b) Änderung des Anwendungsbereichs, um die freiwillige Anwendung dieses Dokuments auf andere Arten von Signalleuchten zu beinhalten; c) Klarstellung der Begriffe optische Oberfläche und Referenzachse; d) Änderung der Überschrift von 4.2, um die Übereinstimmung mit dem Inhalt zu verbessern; e) Teile des Inhalts von 6.3 und 6.4 wurden nach 8.2 verschoben; f) die erklärenden Anmerkungen in 6.6 bezogen sich auf die veraltete Glühlampentechnologie und wurden auf Basis der aktuellen LED-Technologie geändert; g) Änderung des Wortlauts von 6.8 zur besseren technischen Klärung; h) Änderung am Prüfverfahren bezüglich der Stabilisierung der Lichtstärke in 8.2; i) Hinzufügen der Adresse als Information, die auf der Produktkennzeichnung erforderlich ist.